Werberichtlinien für JOHN & TINO / Pflegekommunikator
Diese Richtlinien beschreiben, welche Werbeinhalte und Zielseiten im Projekt angenommen werden können. Sie ergänzen die Werbe-AGB und die individuelle Kampagnenprüfung.
1. Grundprinzipien
Werbung muss für Nutzer als Werbung, Anzeige oder gesponserter Inhalt erkennbar bleiben. Bezahlte Platzierungen dürfen nicht als redaktionelle Empfehlung oder als Pflegeherz-Förderung ausgegeben werden.
Werbung soll thematisch zum Projekt, zur Spielwelt oder zu den angesprochenen Bereichen Pflege, Gesundheit, Arbeit, Bildung, Alltag oder regionalem Leben passen. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.
2. Verbotene und nicht geeignete Inhalte
Nicht angenommen werden insbesondere rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, menschenverachtende, gewaltverherrlichende oder täuschende Inhalte sowie Inhalte, die Rechte Dritter verletzen.
Nicht zulässig sind Schadsoftware, versteckte Downloads, verschleierte Weiterleitungen, unseriöse Gewinnversprechen, künstlicher Zeitdruck oder Gestaltung, die Nutzer über den kommerziellen Charakter oder das Ziel eines Klicks täuscht.
3. Gesundheits- und Pflegewerbung
Gesundheits-, Pflege- oder medizinbezogene Aussagen müssen sachlich, nachvollziehbar und für die jeweilige Werbung zulässig sein. Unbelegte Heil-, Wirkungs- oder Erfolgsgarantien werden nicht freigegeben.
Der Auftraggeber muss auf besondere Beschränkungen seines Angebots hinweisen und auf Anfrage geeignete Nachweise für konkrete überprüfbare Aussagen bereitstellen.
Patienten-, Bewohner-, Pflege- oder Gesundheitsdaten dürfen nicht über Werbeformulare oder Werbemittel übermittelt werden.
4. Recruiting und Arbeitgeberwerbung
Stellen-, Ausbildungs- und Arbeitgeberangebote müssen tatsächlich bestehen oder konkret geplant sein und dürfen keine irreführenden Angaben zu Vergütung, Arbeitszeit, Qualifikation, Benefits oder Tätigkeit enthalten.
Diskriminierende Auswahlkriterien oder Formulierungen sind unzulässig. Bewerberdaten werden nicht über allgemeine Werbe-Trackingdaten an Werbekunden übertragen.
5. JohnOS Sponsored Apps
Externe gesponserte Apps müssen vor Veröffentlichung manuell freigegeben werden und dürfen ausschließlich auf einen offiziellen Apple-App-Store- oder Google-Play-Eintrag verweisen.
Direkte APK-/IPA-Downloads, beliebige Downloadseiten, Kurzlinks, Tracking-Redirects oder versteckte Weiterleitungen sind als Installationsziel nicht zulässig.
Gesponserte Apps werden im JohnOS als „Gesponsert“ gekennzeichnet. Der Wechsel in einen externen Store erfolgt erst nach einer bewussten Nutzeraktion.
6. Werbemittel und Gestaltung
Werbemittel müssen technisch nutzbar, wahrheitsgemäß und dem gebuchten Format entsprechend sein. Der Anbieter darf technische Anpassungen wie Skalierung oder responsive Darstellung vornehmen, ohne die Werbeaussage inhaltlich zu verändern.
Werbung darf keine Spieloberfläche, Systemmeldung oder nicht-kommerzielle Storyentscheidung imitieren, wenn dadurch der Werbecharakter verschleiert wird.
7. Zielseiten und externe Links
Zielseiten müssen erreichbar, zum Werbeinhalt passend und für Nutzer nachvollziehbar sein. Nachträgliche wesentliche Änderungen einer Zielseite können eine erneute Prüfung oder Pausierung auslösen.
Unsichere, irreführende oder technisch verschleierte Zielketten können abgelehnt oder gesperrt werden.
8. Targeting und Datenschutz
Das Werbesystem darf kontextuelle, regionale oder kampagnenbezogene Ausspielung verwenden. Sensible persönliche Merkmale oder individuelle Storyentscheidungen werden nicht als Werbeprofil an Werbekunden herausgegeben.
Werbekunden erhalten grundsätzlich aggregierte Kampagnenwerte wie Einblendungen, geöffnete Detailansichten oder bestätigte Klicks. Ein Anspruch auf personenbezogene Spielerprofile besteht nicht.
9. Prüfung, Nachweise und Änderungen
Der Anbieter kann vor oder während einer Kampagne zusätzliche Informationen, Rechte- oder Sachnachweise verlangen, wenn dies für die Prüfung eines Werbeinhalts erforderlich ist.
Wesentliche Änderungen an Werbemittel, App, Zielseite oder Aussage können eine erneute Prüfung erforderlich machen. Bereits erteilte Freigaben gelten nicht automatisch für geänderte Inhalte.
10. Pausierung, Ablehnung und Meldungen
Werbung kann bei Sicherheits-, Rechts-, Qualitäts- oder Transparenzproblemen pausiert, abgelehnt oder beendet werden. Gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben unberührt.
Hinweise auf problematische Werbeinhalte können über die veröffentlichten Kontaktwege bzw. den Werbekundenbereich gemeldet werden.