B2BFassung 2026-09-24gültig ab 24. September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbung, Partnerschaften und Arbeitgeberangebote

Für entgeltliche Werbung, Sponsoring, Recruiting, Arbeitgeberangebote und gesponserte JohnOS-App-Platzierungen im Projekt JOHN & TINO / Pflegekommunikator.

Wichtig: Diese Werbe-AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer. Pflegeherz-Förderungen bleiben grundsätzlich kostenfrei und getrennt; sobald daraus ein entgeltlicher Werbevertrag entsteht, gelten diese Werbe-AGB für den entgeltlichen Teil.

Anbieter / Vertragspartner

Betreiber von JOHN & TINO – Leben. Pflege. Wege. / Pflegekommunikator gemäß der veröffentlichten Anbieterkennzeichnung.

Vor einem produktiven kommerziellen Start müssen die vollständigen Anbieterangaben im Impressum des Projekts hinterlegt sein.

§ 1 Anbieter, B2B-Geltung und Anwendungsbereich

Diese Werbe-AGB gelten für Verträge über Werbung, Sponsoring, Unternehmensdarstellungen, Recruiting- und Arbeitgeberangebote, gesponserte App-Platzierungen sowie sonstige kommerzielle Partnerschaften innerhalb von „JOHN & TINO – Leben. Pflege. Wege.“ / Pflegekommunikator und den dazugehörigen digitalen Angeboten.

Vertragspartner auf Anbieterseite ist der Betreiber des Projekts gemäß der jeweils veröffentlichten Anbieterkennzeichnung. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Werbeleistungen an Verbraucher werden auf Grundlage dieser AGB nicht angeboten.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Werbeformen

Der Anbieter stellt innerhalb des Spiels, der Website, des JohnOS, der Partnerbereiche und gegebenenfalls weiterer Projektangebote Werbe-, Präsentations- und Recruitingflächen bereit.

Mögliche Formate sind insbesondere klassische Werbeplatzierungen, Unternehmens- und Imagekampagnen, Recruiting- und Arbeitgeberkampagnen, Arbeitgeberprofile und Stellenangebote, gesponserte JohnOS-App-Platzierungen sowie individuell vereinbarte Partnerschaften.

Art, Umfang, Laufzeit, Positionierung, Kontingente und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Auftragsbestätigung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Werbeform oder Position besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 3 Pflegeherz

Unter „Pflegeherz“ kann der Anbieter ausgewählten Einrichtungen, Unternehmen, Projekten oder Initiativen aus Pflege, Gesundheit, Soziales oder angrenzenden Bereichen kostenfreie Präsentations- oder Fördermöglichkeiten bereitstellen.

Pflegeherz ist organisatorisch von entgeltlichen Werbekampagnen getrennt. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme, Veröffentlichung, bestimmte Reichweiten, eine bestimmte Dauer oder wiederholte Veröffentlichung.

Der Anbieter kann Einreichungen ablehnen oder beenden, insbesondere wenn Inhalte rechtswidrig, irreführend, diskriminierend, sachlich falsch oder mit dem Förderzweck unvereinbar sind. Wird aus einer kostenlosen Förderung später eine entgeltliche Werbeleistung, gelten für den entgeltlichen Vertrag diese Werbe-AGB.

§ 4 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung von Werbeformaten und Preisen auf öffentlichen Seiten stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gekennzeichnet ist.

Eine über das System gesendete Buchungs- oder Partnerschaftsanfrage ist zunächst eine Anfrage. Der Anbieter kann sie prüfen, Rückfragen stellen, ablehnen oder ein individuelles Angebot beziehungsweise eine Auftragsbestätigung erstellen.

Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme eines konkreten Angebots, durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder auf andere eindeutig vereinbarte Weise zustande. Bei JohnOS-Partner-App-Kampagnen ist eine ausdrückliche Angebotsannahme im geschützten Werbekundenbereich vorgesehen.

Wesentliche Änderungen von Preis, Laufzeit, Kontingenten oder Leistungsumfang nach Angebotsannahme bedürfen einer erneuten Vereinbarung. Bei technisch als Revision gekennzeichneten Angeboten ist eine neue Annahme erforderlich.

§ 5 Prüfungs- und Freigabeverfahren

Werbemittel und Kampagnen können vor Veröffentlichung auf technische Funktionsfähigkeit, offensichtliche Rechtsverstöße, Werbekennzeichnung, Jugendschutz, thematische Passung und Sicherheit externer Ziele geprüft werden.

Die Prüfung durch den Anbieter ersetzt keine Rechtsberatung des Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, dass seine Inhalte, Produkte, Dienstleistungen, Aussagen und Werbemittel rechtmäßig verwendet und beworben werden dürfen.

Der Anbieter kann Kampagnen ablehnen, zurückstellen oder zusätzliche Nachweise verlangen, wenn konkrete Zweifel an Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Eignung bestehen.

§ 6 Kennzeichnung von Werbung und Sponsoring

Bezahlte Platzierungen werden für Nutzer klar als kommerzielle Inhalte gekennzeichnet. Je nach Format können insbesondere Bezeichnungen wie „Werbung“, „Anzeige“, „Gesponsert“ oder „Bezahlte Partnerschaft“ verwendet werden.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, eine gesetzlich oder redaktionell erforderliche Werbekennzeichnung zu entfernen, zu verstecken oder abzuschwächen. Der werbende Anbieter oder Sponsor kann innerhalb der Platzierung kenntlich gemacht werden.

§ 7 Gesponserte Apps im JohnOS-App-Store

Externe reale Apps können nur im Rahmen einer freigegebenen Partnerkampagne im JohnOS-App-Store beworben werden.

Zulässig sind ausschließlich Apps, die offiziell im Apple App Store für iPhone/iOS und/oder bei Google Play für Android verfügbar sind. Installationsziele müssen unmittelbar auf den freigegebenen Store-Eintrag führen.

Nicht zulässig sind insbesondere direkte APK- oder IPA-Downloads, nicht verifizierte Downloadserver, beliebige Webseiten als Installationsziel, Kurzlinks sowie verschleierte oder nicht freigegebene Redirect-/Tracking-Downloadziele.

Das JohnOS installiert externe reale Apps nicht selbst. Nach transparenter Information wird der Nutzer zum offiziellen Apple App Store oder zu Google Play weitergeleitet. Der Anbieter schuldet weder eine tatsächliche Installation noch eine bestimmte Zahl an Installationen.

§ 8 Recruiting, Arbeitgeberprofile und Stellenanzeigen

Der Auftraggeber ist für Inhalt und Rechtmäßigkeit seiner Stellenanzeigen, Recruitingkampagnen und Arbeitgeberdarstellungen verantwortlich.

Stellenangebote dürfen keine rechtswidrig diskriminierenden Anforderungen oder Aussagen enthalten. Der Anbieter kann Inhalte bei konkreten Zweifeln zurückstellen, Änderungen verlangen oder die Veröffentlichung ablehnen.

Eine Veröffentlichung stellt keine arbeitsrechtliche Prüfung durch den Anbieter dar. Bewerbungen, Einstellungen oder eine bestimmte Zahl von Interessenten werden nicht garantiert.

§ 9 Werbung im Gesundheits- und Pflegebereich

Auftraggeber mit gesundheits-, pflege-, medizin- oder heilmittelbezogenen Angeboten sind verpflichtet, alle für ihre Werbung geltenden besonderen gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

Insbesondere dürfen keine irreführenden Angaben über medizinische Wirkungen, Behandlungserfolge oder Eigenschaften gemacht werden. Der Anbieter kann zusätzliche Nachweise, Freigaben oder Anpassungen verlangen und Kampagnen ablehnen, wenn die rechtliche Zulässigkeit nicht ausreichend nachvollziehbar ist.

Der Auftraggeber hat auf besondere regulatorische Einschränkungen seines Produkts oder seiner Dienstleistung hinzuweisen, soweit diese für die Ausspielung relevant sind.

§ 10 Werbemittel und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Texte, Logos, Bilder, Videos, Marken und sonstigen Materialien bereit, soweit nichts anderes vereinbart wurde, und versichert, über die hierfür notwendigen Rechte zu verfügen.

Für die Dauer und den Zweck der Kampagne räumt der Auftraggeber dem Anbieter die erforderlichen einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein. Diese umfassen insbesondere die technisch notwendige Vervielfältigung, Darstellung, Skalierung und Einbindung in vereinbarte Werbeflächen.

Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur, soweit sie vereinbart wurde oder für Nachweis, Abrechnung oder gesetzliche Aufbewahrung erforderlich ist.

§ 11 Unzulässige Inhalte

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Inhalte zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht verstoßen, irreführend oder nachweislich falsch sind, Rechte Dritter verletzen, diskriminierende oder menschenverachtende Inhalte enthalten, Schadsoftware oder unsichere Downloads verbreiten, unzulässige Gesundheitsversprechen enthalten, den Werbecharakter verschleiern oder offensichtlich nicht mit der gebuchten Kampagne übereinstimmen.

§ 12 Kampagnenlaufzeit und Status

Beginn und Ende einer Kampagne ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Kampagnen können insbesondere geplant, aktiv, pausiert oder beendet sein.

Eine Kampagne wird nur ausgespielt, wenn die erforderlichen Prüfungen, Freigaben und gegebenenfalls Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine Zahlung allein führt nicht zwingend zur sofortigen Live-Schaltung.

Erreicht eine Kampagne ein vereinbartes Kontingent oder ihr vereinbartes Enddatum, kann sie automatisch beendet werden.

§ 13 Kontingente und Messwerte

Kampagnen können insbesondere nach Laufzeit, Einblendungen, bestätigten Weiterleitungen/Klicks oder anderen ausdrücklich vereinbarten Messgrößen begrenzt werden.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die vom System des Anbieters protokollierten Kampagnenereignisse maßgeblich. Technisch bedingte geringfügige Abweichungen können insbesondere durch Browserbeschränkungen, Verbindungsabbrüche oder Blockierungsmechanismen entstehen.

Bei gesponserten Apps kann zwischen Einblendung, geöffneter App-Information und bestätigtem externen Store-Klick unterschieden werden. Ein Store-Klick bedeutet nicht automatisch eine Installation, einen Kauf oder einen sonstigen Vertragsschluss.

§ 14 Keine Reichweiten- oder Erfolgsgarantie

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter die vereinbarte Werbeausspielung, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Insbesondere werden keine bestimmten Zahlen an Käufen, Bewerbungen, Einstellungen, Vertragsabschlüssen, App-Installationen, Kundenkontakten oder sonstigen Conversions garantiert. Ausdrücklich vereinbarte garantierte Einblendungs- oder Klickkontingente bleiben unberührt.

§ 15 Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen

Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sie sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Bei individuell kalkulierten Formaten kann zunächst „Preis auf Anfrage“ ausgewiesen werden. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Die Ausspielung kann von vollständiger Zahlung abhängig gemacht werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Pausierung und vorzeitige Beendigung

Kampagnen können aus wichtigem Grund pausiert oder beendet werden, insbesondere bei Rechtsverstößen, erheblichen Zahlungsverstößen, Sicherheitsrisiken, wesentlicher nachträglicher Änderung des verlinkten Inhalts oder behördlichen/gesetzlichen Verpflichtungen.

Soweit der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf kostenlose Verlängerung. Liegt die Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anbieters, kann eine angemessene Verlängerung oder Nachholung angeboten werden, soweit dadurch der vereinbarte Leistungsumfang sinnvoll erreicht werden kann.

§ 17 Technische Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung seiner Systeme, schuldet jedoch keine ununterbrochene und jederzeit fehlerfreie Verfügbarkeit.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Hosting-/Netzstörungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters entstehen. Bei erheblichen Ausfällen einer zeitgebundenen Kampagne kann die Laufzeit angemessen verlängert werden.

§ 18 Datenschutz und Kampagnendaten

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung verarbeitet.

Werbekunden können aggregierte Kampagnendaten wie Einblendungen, geöffnete Detailansichten oder bestätigte Store-Klicks erhalten. Ein Anspruch auf personenbezogene Spielerprofile, individuelle Storyentscheidungen, genaue Bewegungsdaten oder sonstige nicht erforderliche personenbezogene Nutzerdaten besteht nicht.

Zusätzliche Tracking- oder Conversion-Technologien werden nur eingesetzt, soweit hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen eingeholt wurden.

§ 19 Verantwortlichkeit des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Kampagne und die bereitgestellten Inhalte insbesondere mit Wettbewerbsrecht, Marken- und Urheberrecht, Datenschutzrecht, arbeitsrechtlichen Vorgaben, gesundheitsrechtlichen Werbevorschriften sowie sonstigen für sein Angebot geltenden Bestimmungen vereinbar sind.

Gesetzliche Verantwortlichkeiten des Anbieters bleiben unberührt.

§ 20 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 21 Änderungen der Werbe-AGB

Änderungen dieser Werbe-AGB gelten grundsätzlich für zukünftige Vertragsschlüsse. Für bereits abgeschlossene Einzelkampagnen bleiben grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen Bedingungen maßgeblich.

Änderungen laufender Vertragsverhältnisse werden nur wirksam, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder die Parteien ihnen zustimmen.

§ 22 Vertraulichkeit

Soweit eine Partei im Rahmen individueller Angebote, Preisverhandlungen oder technischer Integrationen vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei erhält, sind diese angemessen vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 23 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Werbe-AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.